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Risikoschwangerschaft: Was bedeutet das überhaupt?

Wissen aus der Praxis

Als Hebamme möchte ich betonen, dass der Begriff "Risikoschwangerschaft" dazu verwendet wird, Schwangerschaften zu kennzeichnen, bei denen bestimmte Faktoren oder Bedingungen das Risiko für Komplikationen erhöhen könnten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Risikoschwangerschaft zwangsläufig zu Problemen führt oder eine negative Erfahrung sein muss. Vielmehr zielt die Einstufung darauf ab, dass sowohl die werdende Mutter als auch das medizinische Team besonders aufmerksam sind und zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Als Hebamme ist es mir wichtig, schwangere Frauen zu beruhigen, dass eine Risikoschwangerschaft nicht zwangsläufig bedeutet, dass Komplikationen auftreten. Vielmehr dient sie als Indikator dafür, dass eine engere Überwachung und spezifische Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind, um die bestmöglichen Ergebnisse für Mutter und Kind zu erzielen.

Risikoschwangerschaften kommen viel häufiger vor, als man vielleicht erwarten würde. Tatsächlich gibt es statistische Erhebungen, die zeigen, dass etwa 70% der Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften gelten.

Eine Risikoschwangerschaft bedeutet jedoch nicht gleich das Schlimmste. Ganz im Gegenteil. Wenn Ärzte oder Hebammen eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft einstufen, bedeutet das vielmehr, dass sie bei der Schwangerschaftsvorsorge besonders genau hinschauen, um frühzeitig Hinweise auf Komplikationen zu erkennen.

Was ist eine Risikoschwangerschaft? Welche Rolle spielt das Alter der Mutter? Ab wann liegt eine Risikoschwangerschaft vor? Was bedeutet es für Mutter und Kind?

Was ist eine Risikoschwangerschaft?

Allgemein bezeichnet der Begriff Risikoschwangerschaft eine Schwangerschaft, die mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Unter Risiko versteht man in diesem Zusammenhang, dass es im Schwangerschaftsverlauf zu Komplikationen kommen könnte. Die Einstufung erfolgt durch einen Arzt.

In den Mutterschaftsrichtlinien sind Risikoschwangerschaften wie folgt definiert: “Schwangerschaften mit besonderem Überwachungsbedarf sind Schwangerschaften, bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde nach ärztlicher Beurteilung im konkreten Einzelfall mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist.”

Kriterien zur Einstufung als Risikoschwangerschaft: Erkrankungen und Vorgeschichte

Die Einstufung einer Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft kann also entweder auf früheren Schwangerschaftsverläufen oder auf den Ergebnissen der Vorsorgeuntersuchungen der aktuellen Schwangerschaft basieren. Zu den Risikofaktoren, die basierend auf vorherigen Schwangerschaften ermittelt werden, gehören:

  • Fehl- oder Frühgeburt in einer früheren Schwangerschaft
  • Vorliegende schwere Erkrankungen der Mutter
  • Älteres Geschwisterkind, das mit einer Erkrankung oder Fehlbildung geboren wurde
  • Komplikationen bei einer früheren Geburt
  • Alter der Mutter über 35 Jahre oder unter 18 Jahre
  • Vorliegen von Erbkrankheiten und genetischen Erkrankungen in der Familie
  • Schwangerschaft nach Fertilitätsbehandlung oder vorhergegangenen Operationen im Uterusbereich
  • Übergewicht der Mutter

Daneben gibt es noch viele weitere Aspekte, die bei der Beurteilung einer vorliegenden Risikoschwangerschaft hinzugezogen werden. Die vollständige Liste ist im Mutterpass abgebildet und umfasst insgesamt über 50 Punkte, die sowohl bereits vor der Schwangerschaft vorliegende Befunde als auch neue besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf berücksichtigen.

Verdacht auf Risikoschwangerschaft: Akute Anzeichen und besondere Befunde

Neben diesen während der ersten Vorsorgeuntersuchung festgestellten Risikofaktoren können auch verschiedene akute Symptome und Befunde dazu führen, dass der behandelnde Arzt die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft einstuft. Häufige Anzeichen, dass es in einer Schwangerschaft zu Komplikationen kommen könnte, sind:

  • stark ausgeprägter Eisenmangel in der Schwangerschaft
  • Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Hypertonie)
  • Präeklampsie (Bluthochdruck in Kombination mit Anzeichen eines weiteren Organschadens)
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • verfrühte Wehen und Blutungen während der Schwangerschaft
  • Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind
  • Schwangerschaftsdiabetes sowie weitere Formen von Diabetes bei der Mutter
  • Plazentainsuffizienz (mangelhafte Versorgung des Babys mit Sauerstoff und Nährstoffen)

Was bedeutet eine Risikoschwangerschaft?

Grundsätzlich bedeutet eine Risikoschwangerschaft, dass die werdende Mama in den Wochen und Monaten vor der Geburt besonders gut auf sich und ihr Baby achten muss. Das heißt, es gelten verschärfte Regeln in Bezug auf verschiedene Aktivitäten, Arbeiten und eventuell auch Ernährung. Auch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft erfolgt in der Regel engmaschiger.

Hier ist ein Überblick, was eine Risikoschwangerschaft für die Mutter bedeutet:

  • Intensivere ärztliche Betreuung: Je nachdem, welche Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten könnten, können zusätzliche Vorsorgetermine angesetzt werden, die über die normale Schwangerschaftsvorsorge hinausgehen. Das heißt, die werdende Mama muss in kürzeren Abständen zu Untersuchungsterminen.
  • Zusätzliche Untersuchungen: Besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf können zusätzliche Untersuchungen erforderlich machen. Dazu zählen unter anderem eine Feindiagnostik, ein CTG (sogenannte kardiotokographische Untersuchung), eine Amniozentese, eine Chorionzottenbiopsie oder weitere Bluttests in der Schwangerschaft.
  • Ernährungsumstellung: Eine gesunde Ernährung in der Schwangerschaft wird allen werdenden Mamas empfohlen. Komplikationen wie plötzlich auftretender Schwangerschaftsdiabetes können jedoch weitere Einschränkungen und Anpassungen der Ernährung nach sich ziehen.
  • Anpassungen bei Sport und körperlicher Aktivität: Eine Risikoschwangerschaft kann auch dazu führen, dass werdende Mamas auf bestimmte Aktivitäten verzichten beziehungsweise ihre Gewohnheiten etwas anpassen müssen. Treten im Schwangerschaftsverlauf beispielsweise Blutungen auf oder besteht ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko, ist besondere Vorsicht geboten.

Gut zu wissen: Stellt der Arzt die Diagnose Risikoschwangerschaft, wird das im Mutterpass entsprechend vermerkt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mutter auch dann die notwendige medizinische Betreuung erhält, wenn sie von einem anderen Arzt behandelt wird.

Gut betreut durch die Risikoschwangerschaft

Wie sich die Einstufung als Risikoschwangerschaft auf die ärztliche Betreuung im weiteren Schwangerschaftsverlauf auswirkt, hängt davon ab, welche Ursache der Einstufung zugrunde liegt.

Während akute Befunde wie Schwangerschaftsdiabetes oder ein auffälliger Ultraschall in der Regel weitere Untersuchungen und häufigere Kontrollen nach sich ziehen, besteht bei anderen Ursachen kein akuter Handlungsbedarf. Ohne auffälligen Befund erfordert ein fortgeschrittenes Alter der Mutter nicht unbedingt ein sofortiges ärztliches Handeln.

Eine weitere Konsequenz ist die zusätzliche Schwangerschaftsbetreuung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Bei einer normalen Schwangerschaft hat die Mutter die Wahl zwischen ärztlicher Vorsorge und der Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme.

Wird die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft, wird zur Vorsorge jedoch in der Regel ein Gynäkologen bzw. eine Gynäkologin hinzugezogen. Es sei denn, die Mutter entscheidet sich auf eigene Verantwortung dagegen.

Was bei Risikoschwangerschaften außerdem nicht vernachlässigt werden sollte, ist das Thema Stress und mentale Gesundheit. Wenn die eigene Schwangerschaft als risikoreich gilt, kann das für die werdende Mama sehr belastend sein. Um unnötige Sorgen und Stress zu vermeiden, ist auch eine mentale Betreuung und Unterstützung in dieser Zeit wichtig.

Gilt bei einer Risikoschwangerschaft Beschäftigungsverbot?

Risikoschwangerschaft ist nicht gleich Risikoschwangerschaft. Das bedeutet, dass die Einschränkungen und zusätzlichen Untersuchungen, die bei einem erhöhten Risiko für Schwangerschaftskomplikationen angesetzt werden, sehr weit auseinanderliegen können. Das gilt auch in Bezug darauf, ob die Mutter bis zum offiziellen Beginn des Mutterschutzes weiter arbeiten kann oder nicht.

Ob ein Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft ausgesprochen wird oder nicht, hängt davon ab, wie groß das akute Risiko für Mutter und Kind ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein ärztliches Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

In §16 Absatz 1 MuSchG steht hierzu: “Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“

Heißt übersetzt: Bewertet der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Risiken für Mutter und Kind als so groß, dass eine Weiterbeschäftigung zu einer akuten Gefährdung führen könnte, dann kann er oder sie ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.

Diagnose Risikoschwangerschaft: Nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen

Die Einstufung als Risikoschwangerschaft ist für werdende Mamas immer ein Schock. Dabei sollte eins aber nicht vergessen werden: Risiko ist nicht gleich Risiko, und Risiko bedeutet nicht immer gleich, dass Komplikationen auftreten müssen.

Tatsächlich werden recht viele Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften eingestuft. Und manchmal auch, obwohl das Risiko von Komplikationen eher gering ist. Wenn der Arzt von einer Schwangerschaft mit erhöhtem Risiko spricht, muss man also nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen.

Aus medizinischer Sicht ist es vielmehr so, dass die Einstufung dazu dient, bestimmte Risikofaktoren besser im Auge zu behalten und dadurch Komplikationen im Idealfall komplett zu vermeiden. Deshalb sollte die Einschätzung nicht gleich als schlechte Nachricht aufgefasst werden.

Einstufung nach Befund und Vorgeschichte: Ab wann Risikoschwangerschaft?

Also, ab wann ist eine Schwangerschaft jetzt eine Risikoschwangerschaft? Fassen wir noch einmal zusammen. Für die Einstufung als Risikoschwangerschaft gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Kriterien.

Zum einen kann die medizinische Vorgeschichte der Mutter ein Grund dafür sein, dass mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf oder bei der Geburt zu rechnen ist. Zum anderen können auch neue Befunde in der aktuellen Schwangerschaft dazu führen, dass eine engmaschigere Betreuung notwendig wird.

Die Frage, ab wann eine Risikoschwangerschaft vorliegt, muss individuell durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin beantwortet werden. Zu den Kriterien, die häufig zur Beurteilung verwendet werden, gehören:

  • Alter der Mutter über 35 oder unter 18 Jahren
  • Komplikationen, Fehl- oder Frühgeburt bei einer früheren Schwangerschaft
  • Zwillingsschwangerschaft oder Mehrlingsschwangerschaft
  • schwere Erkrankungen der Mutter
  • schwangerschaftsbegleitende Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes oder Präeklampsie
2024-06-05 12:00:00
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