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Mutterschutzgesetz und Stillen: Was gilt für stillende Mamas am Arbeitsplatz?

Schwangerschaft und Stillzeit stellen für Frauen eine ganz besondere Situation dar, die mit zusätzlichen Herausforderungen einhergeht. Um die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Stillen mit dem Berufsleben zu gewährleisten, gibt es in Deutschland den sogenannten Mutterschutz.

Anders als beim Thema Stillen in der Öffentlichkeit sind die Rechte von stillenden Mamas am Arbeitsplatz per Gesetz geschützt. Den gesetzlichen Rahmen dazu liefert das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Zum 1. Januar 2018 wurde das Gesetz erneuert und schützt seither nicht nur mehr Frauen als zuvor, sondern enthält auch neue Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten und Schutzmaßnahmen.

Aber was genau besagt das Mutterschutzgesetz zum Stillen am Arbeitsplatz? Welche Rechte und Pflichten gibt es für stillende Mütter und Arbeitgeber gleichermaßen? Sind Stillpausen gesetzlich vorgeschrieben? Und welche Regelungen gelten hinsichtlich Arbeitszeiten und zulässigen Tätigkeiten in der Stillzeit? Hier lest ihr alles, was ihr zum Thema Stillen nach Mutterschutzgesetz wissen müsst.

Arbeitszeitregelungen beim Stillen laut Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz regelt nicht nur, wie lange der gesetzliche Mutterschutz für Schwangere dauert, sondern auch welche Bestimmungen für Schwangere und stillende Mütter hinsichtlich Arbeitszeiten gelten.

Grundsätzlich gilt: Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht mehr als achteinhalb Stunden pro Tag arbeiten - beziehungsweise mehr als 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Die Arbeitszeit muss darüber hinaus so organisiert sein, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegt.

Außerdem dürfen Mütter während der gesetzlichen Schutzfrist nicht für Nachtschichten oder zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen eingeteilt werden. Nachtarbeit ist gesetzlich als Arbeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens definiert. Auch Mehrarbeit darf der Arbeitgeber nicht von dir verlangen, wenn du in Umständen bist oder stillst.

Eine Sonderregelung gilt für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Wenn du damit einverstanden bist, während dieser Zeit zu arbeiten, kannst du das mit deinem Arbeitgeber auch so vereinbaren. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist mit deiner ausdrücklichen Zustimmung möglich.

Eine weitere Sonderregelung in Bezug auf die Arbeitszeiten von schwangeren Arbeitnehmerinnen und stillenden Mamas besteht hinsichtlich notwendiger Vorsorgeuntersuchungen. Gemäß den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes muss der Arbeitgeber für solche Untersuchungen eine Freistellung gewähren, ohne dass der Mitarbeiterin dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht möglich ist, rechtzeitig einen Termin für die Untersuchung zu bekommen, der außerhalb der Arbeitszeiten liegt.

Das Wichtigste zu den Arbeitszeitregelungen beim Stillen nach Mutterschutzgesetz:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit von achteinhalb Stunden pro Tag beziehungsweise 90 Stunden gerechnet auf zwei Wochen
  • Mindestruhezeit von elf Stunden pro Tag
  • Keine Überschreitung der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit
  • Keine Nachtarbeit (also zwischen 20 Uhr und 6 Uhr)
  • Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Arbeitnehmerin
  • Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen (es sei denn, die Arbeitnehmerin stimmt dem ausdrücklich zu)
  • Freistellung zur Wahrnehmung von wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, sofern diese terminlich nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können
Eine Frau in Businesskleidung sitzt mit ihrem Baby am Schreibtisch

Mutterschutzgesetz und Stillen: Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Ist der Mutterschutz zu Ende, geht es für die stillende Mama in der Regel zurück an den Arbeitsplatz. Aber was sagt das Mutterschutzgesetz zum Stillen während der Arbeitszeit? Hier stehen drei Aspekte im Vordergrund: Kündigungsschutz, Stillpausen sowie unzulässige Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten für stillende Mamas.

Stillpausen

Mütter, die ihr Baby nach dem Mutterschutz weiterhin stillen wollen, haben zu diesem Zweck ein Recht auf Freistellung. Laut Gesetz ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dich auf Anfrage jeden Tag zweimal für mindestens 30 Minuten oder einmal für mindestens eine Stunde freizustellen. Ob du die Freistellung mündlich oder schriftlich beantragst, ist dabei egal.

Freistellung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass du pro Tag Anspruch auf zusätzlich eine Stunde Pause hast. Das heißt, dass du nicht länger arbeiten musst, um die Zeit wieder gut zu machen. Dein Arbeitgeber hat auch nicht das Recht dazu, dich dazu zu zwingen, deine reguläre Pausenzeit zum Stillen zu verwenden.

Eine besondere Regelung gilt, wenn dein Arbeitstag länger als acht Stunden dauert. Falls du in diesem Fall keine durchgehende Pause von zwei Stunden hast, muss dein Arbeitgeber dir sogar zweimal mindestens eine 45-minütige Stillpause gewähren. Falls du in unmittelbarer Nähe zu deinem Arbeitsplatz keinen Ort hast, der sich zum Stillen eignet, kannst du sogar eine Freistellung von 90 Minuten am Stück verlangen - auch hier sind die 90 Minuten die Mindestangabe.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass das Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit ausschließlich für die ersten zwölf Monate nach der Geburt gilt. Danach erlischt der Anspruch. Wenn du dich für Langzeitstillen entscheidest, musst du dir also eine andere Lösung überlegen.

Kündigungsschutz

Neben der gesetzlich geregelten Stillpausen legt das Mutterschutzgesetz auch fest, über welchen Zeitraum hinweg für Schwangere und stillende Mütter Kündigungsschutz besteht. Vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis zum Ende des vierten Monats nach der Geburt dürfen Unternehmen der Arbeitnehmerin nicht kündigen. Das gilt auch für Kündigungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft beziehungsweise über die Entbindung Bescheid weiß oder dass er binnen zwei Wochen nach Ausstellung der Kündigung darüber informiert wird.

Unzulässige Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten

Der gesundheitliche Schutz von Mutter und Kind ist ein wichtiger Bestandteil des Mutterschutzgesetzes. Während der Schwangerschaft gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, die als nicht zulässig angesehen werden. Und auch für stillende Mamas gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, auch wenn diese nicht ganz so umfassend sind.

Hierbei geht es in erster Linie um den Umgang mit Gefahrstoffen, Blei und risikobehafteten Biostoffen. Aber auch Tätigkeiten, bei denen die Mutter der Einwirkung von Strahlungen ausgesetzt ist oder sich in Räumen mit Überdruck aufhalten muss, fallen darunter. Außerdem sind Tätigkeiten wie Akkordarbeit oder Fließarbeit nicht erlaubt.

Eine Mutter füttert im Büro ihr Baby mit der Flasche

Häufig gestellte Fragen zum Stillen nach Mutterschutzgesetz

Einige Fragen werden im Zusammenhang mit Stillen und Mutterschutzgesetz immer wieder gestellt. Hier findet ihr die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Welche Rechte habe ich als stillende Mutter nach dem Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz regelt und schützt die Rechte von schwangeren Frauen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz. Zu den wichtigsten Rechten, die dir in dieser besonderen Lebenslage hinsichtlich deiner Arbeit zustehen, gehören:

  • Recht auf Stillpausen
  • Begrenzung der Arbeitszeiten
  • Kündigungsschutz in den ersten vier Monaten nach der Entbindung
  • Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes
  • Ausschluss bestimmter Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen

Muss mein Arbeitgeber mir Stillpausen gewähren?

Ja, der Arbeitgeber ist laut Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, dir Stillpausen zu gewähren, die nicht auf deine regulären Pausenzeiten angerechnet werden dürfen. Je nach Länge deines Arbeitstages gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Arbeitszeit von bis zu acht Stunden: zweimal 30 Minuten oder einmal eine Stunde pro Tag
  • Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ohne Ruhepause von mehr als zwei Stunden: zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten

Welche Arbeitszeitregelungen gelten für stillende Mütter nach der Geburt?

Auch die Arbeitszeiten von stillenden Müttern sind im Mutterschutzgesetz klar geregelt. Es gelten dieselben arbeitszeitlichen Regelungen wie während der Schwangerschaft, sprich:

  • Zulässige Höchstarbeitszeit von achteinhalb Stunden pro Tag (oder 90 Stunden pro Doppelwoche)
  • Kein Überschreiten der vertraglich festgelegten regulären wöchentlichen Arbeitszeit (also keine Mehrarbeit)
  • Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen (es sei denn, die Arbeitnehmerin stimmt dem ausdrücklich zu)
  • Keine Nachtarbeit (d. h. zwischen 20 Uhr und 6 Uhr), wobei Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr bei Zustimmung der Arbeitnehmerin und bei Erfüllung von gewissen Bedingungen zulässig ist
  • Auch das Recht auf Freistellung für notwendige Gesundheitsuntersuchungen besteht auch noch während der ersten zwölf Monate der Stillzeit, wenn sich kein Termin außerhalb der Arbeitszeit finden lässt.

    Welchen Kündigungsschutz habe ich als stillende Mutter gemäß Mutterschutzgesetz?

    Der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz zielt in erster Linie auf den Schutz während der Schwangerschaft und während der gesetzlichen Schutzfrist nach der Entbindung ab. Er gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis zum Ende des vierten Monats nach der Geburt. Ein gesondertes Kündigungsverbot für stillende Mütter gibt es also nicht.

    Zusammenfassung: Mutterschutzgesetz und Stillen am Arbeitsplatz

    Hier sind die wichtigsten Regelungen zum Thema Stillen laut Mutterschutzgesetz noch einmal zusammengefasst:

    • Nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch während der Stillzeit genießen Mütter einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz und können verschiedene Rechte wahrnehmen.
    • Stillende Mamas haben Anspruch auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Insgesamt ist pro Tag eine Freistellung von mindestens einer Stunde gesetzlich vorgesehen - entweder am Stück oder aufgeteilt in zwei Pausen à 30 Minuten (länger bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Tag ohne ausreichend lange Ruhepause dazwischen).
    • Kündigungsschutz besteht nur bis zum Ende des vierten Monats nach der Entbindung.
    • Tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden pro Tag.
    • Keine Mehr- oder Nachtarbeit. Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur mit ausdrücklicher Zustimmung und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen.
    • Tägliche Höchstarbeitszeit von achteinhalb Stunden pro Tag - alternativ gilt eine Grenze von 90 Stunden, gerechnet über zwei Wochen hinweg.
    2023-07-19 12:00:00
    Mutterschutzgesetz und Stillen: Was gilt für stillende Mamas am Arbeitsplatz? - Mutterschutzgesetz und Stillen | Livella.de

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